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   LAG Sachsen, 21.06.2006 - 2 Sa 677/05   

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https://dejure.org/2006,15331
LAG Sachsen, 21.06.2006 - 2 Sa 677/05 (https://dejure.org/2006,15331)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21.06.2006 - 2 Sa 677/05 (https://dejure.org/2006,15331)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 2 Sa 677/05 (https://dejure.org/2006,15331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Sachsen PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitunternehmerschaft als Voraussetzung einer notwendigen Beteiligung der Vertretungsorgane von Betrieben bei der Kündigung eines Arbeitnehmers; Anwendung der Grundsätze für sog. Übergangsmandate bzw. Restmandate bei Untergang eines Betriebes; Voraussetzungen eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 21 a; ; BetrVG § 21 b; ; BetrVG § 102 Abs. 1; ; BetrVG § 111; ; BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; BetrVG § 21 a, b § 102 Abs. 1 § 111
    Keine Anhörung des Betriebsrats des fortbestehenden Betriebs bei Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses und Kündigung infolge Betriebsveräußerung - kein Restmandat für ausgeschiedenen Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.06.2006 - 2 Sa 677/05
    Deshalb ist es nur konsequent, wenn das Bundesarbeitsgericht in der von der Beklagten angezogenen Entscheidung vom 25.05.2000 (8 AZR 416/99, EzA § 613 a BGB Nr. 190) darauf hinweist, dass der Arbeitgeber bei der Kündigung eines Arbeitnehmers Vertretungsorgane von Betrieben, bei denen er nicht wenigstens Mitinhaber ist, nicht zu beteiligen hat.

    Jedenfalls käme es auf eine etwaige Divergenz nicht an, nachdem das Bundesarbeitsgericht bereits in dem ebenfalls angezogenen Urteil vom 25.05.2000 (a. a. O.) klargestellt hat, dass der Arbeitgeber eine fremde Betriebsvertretung nur zu beteiligen hat, wenn er Mitinhaber des Betriebes ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05

    Restmandat des Betriebsrats - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen, 21.06.2006 - 2 Sa 677/05
    In der Rechtsprechung hat bislang allein das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (vom 18.04.2005 - 2 TaBV 15/05 - JURIS) ein Restmandat des Betriebsrats trotz Betriebsüberganges angenommen; allerdings nach den tragenden Entscheidungsgründen nur für den Fall, dass "zahlreiche" Arbeitnehmer "dem Übergang" widersprechen.
  • LAG Nürnberg, 09.08.2011 - 6 Sa 230/10

    Betriebsübergang des ganzen Betriebes - Widerspruch - Kündigung - keine

    Der Eintritt dieser Rechtsfolge entspricht ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG vom 21.03.1996, 2 AZR 559/95; LAG Sachsen vom 21.06.2006, 2 Sa 677/05; LAG Düsseldorf vom 12.10.2005, 12 Sa 931/05; LAG Düsseldorf vom 11.01.2011, 17 Sa 828/10, jeweils zitiert nach juris; Thüsing in Richardi, BetrVG, 12. Aufl. 2010, § 21b Rn. 4b und § 102 Rn. 36; Etzel in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht, 9. Aufl. 2009, § 102 BetrVG Rn. 47; Kreutz in Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 21b Rn. 23 und § 21a Rn. 86; Fitting u.a., BetrVG 25. Aufl. 2010, § 21b Rn. 6; offen gelassen von Buschmann in Däubler u.a., BetrVG 12. Aufl. 2010, § 21b Rn. 17a).
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